
INFOS
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Zeiten und Orte
Zeitraum: 12.02.2024 bis 08.03.2024, Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Seminarort: DLRG Station Friedrichsdorf, Hoher Weg 27, 61381 Friedrichsdorf
Preise
Die Teilnahmegebühr p.P. beträgt 3.500,00€ (inkl. MwSt.).
Tägliches Mittagessen, Kuchen, sowie Getränke sind im Preis inbegriffen.
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Voraussetzungen zur Abschlussprüfung
Als Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung als externer Teilnehmer müssen folgende Punkte erfüllt sein
bzw. folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Nachweis der langjährigen praktischen Ausübung des Berufes
- Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten
- das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale
- Lebenslauf (tabellarisch)
Hygienevorschriften
Wir richten und nach den aktuellen gesetzlich gültigen Hygiene-/ Coronavorschriften.
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TEILNAHME-UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Voraussetzungen zur Teilnahme:
An den Lehrgängen kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Lehrgang findet nur statt, wenn die
Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen erreicht wird.
2. Anmeldung/ Vertragsabschluss:
Für jeden Lehrgang ist das Anmeldeformular auszufüllen und die AGB’s zu bestätigen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in
die Teilnahmebedingungen an. Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Das Anmeldeformular kann
per Post, per E-Mail oder per Fax eingereicht werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
3. Gebühren:
Für die Teilnahme an den Lehrgängen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Lehrgangsangebot abhängig ist.
4. Durchführung:
Im Seminar wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangangebotes unterrichtet. Die EBA-Akademie behält sich
Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden. Der Wechsel einer/eines Dozentin/Dozenten ist keine Änderung
in diesem Sinne.
5. Rücktritt/ Stornierung:
4.1. Bei Rücktritt/ Stornierung bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 300,00 für jeden einzelnen
abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
4.2. Bei Rücktritt/ Stornierung einer Anmeldung bis zwei Wochen oder weniger als drei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird die Hälfte der
Kursgebühr für jeden einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung erhoben.
4.3. Bei Rücktritt/ Stornierung einer Anmeldung bis eine Woche oder weniger als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird für jeden
einzelnen abgesagten Teilnehmer einer Anmeldung die volle Lehrgangsgebühr erhoben.
4.4. Der Anmelder kann jederzeit einen/eine Ersatzteilnehmer/in stellen.
4.5. Stornierungen haben zu Ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
6. Pflichten der/die Teilnehmerin/Teilnehmers:
Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich:
6.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
6.2 den Anweisungen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der EBA-Akademie zu folgen,
6.3 regelmäßig an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen,
6.4 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
7. Ausschluss und Kündigung:
Die EBA-Akademie behält sich vor, Teilnehmern/-innen, die gegen die Pflichten als Teilnehmer/-in vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen
bzw. den gemeinsamen Unterricht stören, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen. Des Weiteren kann die EBA-Akademie
den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch
Kündigung des Vertrages ausschließen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes
bleibt in diesem Fall bestehen.
8. Zahlungsbedingungen/ Ratenzahlung:
Bei der Anmeldung zur Teilnahme ist eine Anmeldegebühr von 1200,- € nach Erhalt einer Teilnahmebestätigung/Rechnung innerhalb
des Zahlungsziels fällig. Diese wird auf den gesamten Lehrgangsgebühren angerechnet. Die noch ausstehenden Lehrgangsgebühren
werden mit Zugang des Gebührenbescheides vor Lehrgangsbeginn fällig. Die o.a. Gebühren sind durch den Anmelder nach Erhalt des
Gebührenbescheids (It. Fälligkeitsdatum) auf die im Gebührenbescheid angegebene Bankverbindung zu überweisen. Sofern bis zum
Tage des Lehrgangbeginns die Gebühren nicht zur freien Verfügung der EBA-Akademie stehen, ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht
möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges erlischt der Anspruch auf die Unterrichtserteilung, solange die noch ausstehende Gebühr nicht
unverzüglich in einer Summe gezahlt wurde.
9. Salvatorische Klausel:
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.